Wer ist bei der Landtagswahl 2019 in Brandenburg wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die in Brandenburg leben und seit mindestens einem Monat ihren ständigen Wohnsitz in Brandenburg haben. Das sind rund 2,1 Millionen Menschen.
Das Wahlalter liegt bei der Landtagswahl in Brandenburg bei 16 Jahren. Das bedeutet, Personen mit einem Geburtsdatum nach dem 1. September 2003, dürfen an der Wahl teilnehmen. In diesem Jahr werden rund 120.000 junge Menschen aus Brandenburg erstmals ihre Stimme abgeben dürfen.
Wie wird gewählt?
Jede*r Wähler*in hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Erststimme
Mit der Erststimme wählt man die Kandidatin oder den Kandidaten aus seinem Wahlkreis. Die/der Bewerber*in aus dem Wahlkreis, welche*r die meisten Stimmen bekommt, zieht direkt in den Landtag von Brandenburg ein. Da es in Brandenburg 44 Wahlkreise gibt, werden also 44 Politiker*innen direkt gewählt.
Zweitstimme: Die Landeslisten
Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die politische Zusammensetzung des Landtages. Sie wird für die Landeslisten der Parteien und politischen Vereinigungen vergeben.
Die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien auf den Stimmzetteln richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Landtagswahl erreicht haben.
Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an.
Wahlkreise für Potsdam zur Landtagswahl 2019
Alle 44 Wahlkreise für das Land Brandenburg findest Du aufgelistet HIER.
Eine Wahlkreis-Karte mit allen 44 Wahlkreisen im Land Brandenburg findest Du HIER.
Muster-Stimmzettel für die Wahlkreise in Potsdam zur Landtagswahl 2019 in Brandenburg:
Muster-Stimmzettel für Wahlkreis 19