Bei der Kommunalwahl werden die Mitglieder für die Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Landeshauptstadt Potsdam sowie die Ortsbeiräte der Ortsteile Eiche, Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Grube, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren gewählt.
Die SVV wird alle 5 Jahre gewählt (neu von 2019 bis 2024).
WAS MACHT DIE STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG (SVV) ?
Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) entscheidet über die Angelegenheiten, die uns als Einwohner*innen in Potsdam unmittelbar, also quasi vor der Haustür betreffen.
Die 56 Stadtverordneten (+ der Oberbürgermeister) entscheiden über alles, was einen bestimmten Wert überschreitet, also beispielsweise darüber, ob ein größeres Wohnhaus aus dem Besitz der Stadt verkauft wird, ob und wann die Schwimmhalle saniert oder aber auch, ob die Straße bei Dir um die Ecke umbenannt werden soll.
Die Stadtverordneten arbeiten ehrenamtlich, d.h. sie verdienen damit nicht ihren Lebensunterhalt, sondern erhalten nur eine kleine Aufwandsentschädigung.
Da nicht alle Fragen in der SVV immer von allen behandelt werden können, werden viele Themen in die sogenannten Ausschüsse verwiesen, wo sie vorbesprochen werden. Es gibt beispielsweise einen Ausschuss, der sich mit Kulturfragen beschäftigt, aber auch einen für die Jugendhilfe und einen für die Finanzen. In den Ausschüssen wird debattiert und es werden Empfehlungen vorbereitet, mit denen dann die SVV besser entscheiden kann.
Der Hauptausschuss bildet die SVV im Kleinen ab und koordiniert die Arbeit der anderen Ausschüsse. Hier sitzen nicht alle 56 Vertreter*innen, sondern aus allen Fraktionen je nach ihrer Größe nur einige Stadtverordnete. Fragen, die einen bestimmten Wert unterschreiten, kann der Hauptausschuss selbstständig entscheiden. Alle größeren Aufgaben werden dann wieder der gesamten SVV mit einer Empfehlung zur Entscheidung vorgelegt.
Die Sitzungen der SVV, wie auch ihrer Ausschüsse haben einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Das heißt, grundsätzlich hast Du die Möglichkeit, an den Sitzungen teilzunehmen. Wenn Dich ein Thema interessiert, kannst Du Dich dort also einfach mit hineinsetzen und die Debatte verfolgen. Da aber nur sehr wenige Sitzplätze vorhanden sind, solltest Du Dich besser vorher beim Büro der SVV anmelden.
Seit einiger Zeit werden die Sitzungen der SVV – die immer am ersten Mittwoch im Monat ab 15 Uhr tagt – auch live im Internet übertragen.
Besonders möchten wir Dich auf den Jugendhilfeausschuss hinweisen. Hier besteht die Möglichkeit, dass ein*e Potsdamer Jugendliche*r ab 14 Jahren einen Sitz als beratendes Mitglied bekommt. Im Jugendhilfeausschuss werden alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Potsdamer Kinder- und Jugendhilfe besprochen und entschieden, von Kinderbetreuungs- sowie Kinder- und Jugendfreizeitmöglichkeiten über Straßen- und Schulsozialarbeit bis zur Suchtprävention und weiteren Beratungs- und Unterstützungsangeboten für junge Menschen. Wenn Du Interesse hast, dieses Amt eine Zeit lang zu übernehmen, melde Dich im Kinder- und Jugendbüro Potsdam (Stadtjugendring Potsdam e.V.)!
Hier noch mal eine Zusammenfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) besteht aus 56 Stadtverordneten. Stadtverordnete arbeiten ehrenamtlich. Die SVV hat einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil. Es gibt eine Übertragung der SVV via Live-Stream auf Potsdam.de
Zudem gibt es 12 verschiedene Ausschüsse:
WAS MACHEN DIE ORTSBEIRÄTE?
Seit 2003 gehören die 9 Ortsteile Eiche, Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Grube, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren zur Landeshauptstadt Potsdam. Mit der Eingemeindung wuchs Potsdam um knapp 12.000 Einwohner*innen. Damit die Interessen dieser Neu-Potsdamer*innen nicht zu kurz kommen, gibt es in den Ortsteilen sogenannte Ortsbeiräte.
Die Größe der Ortsbeiräte richtet sich nach der Einwohner*innenzahl der jeweiligen Ortsteile und reicht von 3 bis 9 Vertreter*innen. Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder des Ortsbeirats die oder den Ortsvorsteher*in, welche*r den Ortsteil gegenüber der Stadt Potsdam vertritt.
Die Ortsbeiräte entscheiden über Angelegenheiten, die unmittelbar den Ortsteil betreffen, beispielsweise wann welche Straßen, Wege und Plätze ausgebaut und gestaltet werden. Aber sie entscheiden auch darüber, wie öffentliche Einrichtungen (bspw. die Bibliothek oder das Begegnungszentrum) genutzt und ausgestattet werden.
Die Ortsbeiräte haben gegenüber der SVV ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht, d.h. sie müssen vor der Stadtverordnetenversammlung oder dem Hauptausschuss angehört werden, wenn dort etwas entschieden wird, was unmittelbar ihren Ortsteil betrifft. Das könnte zum Beispiel der geplante Bau eines Schwimmbads oder einer Bundesstraße sein. Die Ortsbeiräte können außerdem Vorschläge für ihre örtlichen Angelegenheiten vor den beiden Gremien unterbreiten.
Die Mitglieder der Ortsbeiräte arbeiten ebenfalls ehrenamtlich.
Wer in Deinem Ortsteil Mitglied im Ortsbeirat ist und was dort gerade verhandelt wird, erfährst Du unter Potsdam.de.