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Wer ist wofür zuständig?

Wofür ist eigentlich die Kommune, das Land und der Bund zuständig? Und – was hat die Europäische Union zu entscheiden?

An der Basis – in den Kommunen – arbeiten Gemeinde- und Stadträte am Gelingen des Alltags vor Ort. Sie entscheiden vieles, das auf das lokale Umfeld bezogen ist.

Im Bund geht es um Entscheidungen, die ganz Deutschland betreffen. Hier wirken rund 600 Abgeordnete des Bundestages an den Entscheidungen mit: Zahlreiche Mitarbeiter*innen im Parlament und den Ministerien, Interessenvertreter*innen und oftmals auch der Bundesrat spielen eine Rolle, wenn Gesetze verfasst werden.

In den Ländern streiten Abgeordnete über regional wichtige Themen, wie z.B. Bildungspolitik.

Und auf EU-Ebene werden Entscheidungen getroffen, die die ganze Europäische Union betreffen.

Aber: Die Demokratie lebt vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern. Sie sind die Basis der Staatsgewalt. In Wahlen und Bürgerentscheiden, durch gesellschaftliches und politisches Engagement und durch ihr Interesse für die diskutierten Themen legen sie die Grundlage für einen funktionierenden Staat.

Kommune

Auf kommunaler Ebene gibt es die Kreistage der verschiedenen Landkreise oder Stadtverordnetenversammlungen (SVV) in kreisfreien Städten wie z.B. in Potsdam. Sie sind verantwortlich für Aufgaben und Zuständigkeiten, die am besten von Menschen vor Ort beurteilt und gelöst werden können. Das nennt man auch „Kommunale Selbstverwaltung“. Die Gemeinde oder Stadt ist für alles das zuständig, was die Einwohner*innen unmittelbar in der Öffentlichkeit berührt. Zugleich haben die Bürger*innen hier am ehesten die Möglichkeit mitzuwirken. Die Aufgaben der Kommune sind z.B.:

  • Bau von Schulen und Kitas
  • Sportplätze, Spielplätze und Grünflächen
  • Jugend- und Freizeiteinrichtungen
  • Ampeln und Fahrradwege
  • Stromversorgung
  • Müllabfuhr und Sauberkeit auf den Straßen
  • Feuerwehr

Die Kommune hat

  • freiwillige Aufgaben, bei denen die Gemeinde selbst entscheiden kann, ob sie diese wahrnimmt (z.B. Bibliothek, Museum, Verkehr).
  • pflichtige Aufgaben, die durch die Gemeinde erledigt werden müssen (z .B. Jugendhilfe, Stadtsanierung, Müllentsorgung)

Land

Die 16 Bundesländer haben eigene Zuständigkeiten. Über die Landesgesetze entscheidet der jeweilige Landtag. Die Landesregierungen muss diese dann ausführen. Allein im Verantwortungsbereich der Länder liegen z. B. folgende Aufgaben:

  • Polizei und Strafvollzug
  • Schul- und Hochschulpolitik (z.B. Inhalt des Lehrplans, Anzahl der Studienplätze, Schulgesetz, Anzahl Unterrichtsstunden)
  • Wahlalter bei Regionalwahlen
  • Volksentscheide auf Landesebene

Das Wahlrecht ab 16 Jahren ist auf Landesebene bisher nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein möglich. In keinem der Länder besitzen 16-Jährige jedoch das passive Wahlrecht, das heißt, dass sie zwar wählen dürfen, aber nicht gewählt werden können, z. B. als Gemeinderatsmitglied.

Bund

Der Bund hat durch den Bundestag allein das Recht Gesetze zu erlassen. Er kann jedoch dieses Recht an die Bundesländer weitergeben und diese ermächtigen für bestimmte Themen und Bereiche Gesetze zu erlassen. Bereiche und Aufgaben, die nur auf Bundesebene behandelt werden, sind z.B.:

  • Jugendschutzgesetz
  • Einwanderungspolitik
  • Gesundheitssystem
  • Cannabislegalisierung
  • Steuern
  • Sozialleistungen (z.B. Kindergeld, Hartz IV, Arbeitslosengeld)
  • Rente
  • erneuerbare Energien
  • Mindestlohn
  • Straßenverkehrsordnung

Europäische Union (EU)

Da Deutschland eines der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) ist, gibt es hier einen Überblick zu den Kompetenz- und Kernbereichen dieses Staatenbundes.

Die EU ist ein Zusammenschluss von Staaten. Sie verfügt über ein eigenes Europäisches Parlament und eigene Institutionen, die weitreichende Vollmachten besitzen. Die EU kann eigene Gesetze verabschieden oder bspw. Verträge mit anderen Staaten schließen. Als eigenständiger Akteur kann die EU auch Mitglied in internationalen Organisationen und Gemeinschaften sein.

Die EU hat viele Zuständigkeitsbereiche, allerdings ist sie nicht für alle politischen Themengebiete auch verantwortlich. So werden bspw. der Jugend-, Sport- oder auch bildungspolitische Bereich von jedem der 27 Mitgliedsstaaten selbst verwaltet und geregelt.

In der Zuständigkeit der EU sind z. B. Bereiche wie:

  • Währungspolitik (für alle Staaten, die an der Währungsunion teilnehmen)
  • Außenhandelspolitik
  • Natur-, Umwelt- und Tierschutz
  • Reisefreiheit in Europa
  • Datenschutz
  • Lebensmittelsicherheit

Es gibt aber auch gemischte Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten und der EU, diese sind z. B.:

  • Sozialpolitik
  • Verbraucherrechte
  • Landwirtschaft und Fischerei

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