Wählen ab 16 Jahren im Land Brandenburg
Seit Dezember 2011 gilt das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren im Land Brandenburg. Du kannst also an den Wahlen des Brandenburgischen Landtages, der Gemeindevertretungen sowie an Bürgermeisterwahlen, Landratswahlen und Volksbegehren teilnehmen. Derzeit gibt es in Brandenburg etwa 2 094 458 Wahlberechtigte darunter 16- und 17-jährige Erstwähler*innen.
Die Möglichkeit wählen zu gehen ist Dein Recht. Es steht Dir frei, Dich dafür oder dagegen zu entscheiden. Ein Hauptargument für Dich ab 16 Jahren zu wählen, könnte sein, dass die Meinung Deiner Altersgruppe in der Politik mehr Gewicht haben sollte.
Gibst Du Deine Stimme zur Oberbürgermeister*in-, Kommunal- oder Landtagswahl ab, bestimmst Du mit, welche Vertreter*innen die politischen Entscheidungen in den nächsten Jahren in Potsdam und/oder im Land Brandenburg treffen werden. Du kannst damit direkt auf die Politik in Deiner Stadt bzw. in deinem Bundesland Einfluss nehmen.
Das bedeutet für die Politiker*innen, dass sie sich auch auf Dich als neue Wähler*innen einstellen und Deine Themen mehr in ihren Programmen berücksichtigen müssen.
Daher – prüfe gründlich, wer für Dich die/der richtige Kandidat*in bzw. Partei ist.