Bei der Kommunalwahl werden unter anderen die Mitglieder für die Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Landeshauptstadt Potsdam sowie die Ortsbeiräte der Ortsteile Eiche, Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Grube, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren gewählt.
Die SVV wird alle 5 Jahre gewählt (neu von 2024 bis 2029).
Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) besteht aus 56 Stadtverordneten. Die Stadtverordneten arbeiten ehrenamtlich und erhalten nur eine kleine Aufwandsentschädigung.
Die Sitzungen der SVV, wie auch ihrer Ausschüsse haben einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil. Das heißt, grundsätzlich hast Du die Möglichkeit, an den Sitzungen teilzunehmen. Wenn Dich ein Thema interessiert, kannst Du Dich dort also einfach mit hineinsetzen und die Debatte verfolgen. Da aber nur sehr wenige Sitzplätze vorhanden sind, solltest Du Dich besser vorher beim Büro der SVV anmelden.
Seit einiger Zeit werden die Sitzungen der SVV - die immer am ersten Mittwoch im Monat ab 15 Uhr tagt - auch live im Internet übertragen.
Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) entscheidet über die Angelegenheiten, die uns als Einwohner*innen in Potsdam unmittelbar, also quasi vor der Haustür betreffen.
Die Stadtverordneten entscheiden z.B. darüber, ob die Finanzen für den Bau einer neuen Jugendfreizeitfläche in der Innenstadt oder für den Bau eines Jugendclubs oder für die Sanierung von Schulen bereit gestellt werden.
Da nicht alle Fragen in der SVV immer von allen behandelt werden können, werden viele Themen in die sogenannten Ausschüsse verwiesen, wo sie vorbesprochen werden. Es gibt beispielsweise einen Ausschuss, der sich mit Kulturfragen beschäftigt, aber auch einen für die Jugendhilfe und einen für die Finanzen. In den Ausschüssen wird debattiert und es werden Empfehlungen vorbereitet, mit denen dann die SVV besser entscheiden kann.
Der Hauptausschuss bildet die SVV im Kleinen ab und koordiniert die Arbeit der anderen Ausschüsse. Hier sitzen nicht alle Vertreter*innen, sondern aus allen Fraktionen je nach ihrer Größe nur einige Stadtverordnete. Fragen, die einen bestimmten Wert unterschreiten, kann der Hauptausschuss selbstständig entscheiden. Alle größeren Aufgaben werden dann wieder der gesamten SVV mit einer Empfehlung zur Entscheidung vorgelegt.
Besonders möchten wir Dich auf den Jugendhilfeausschuss (JHA) hinweisen. Hier besteht die Möglichkeit, dass ein*e Potsdamer Jugendliche*r ab 14 Jahren einen Sitz als beratendes Mitglied bekommt. Im Jugendhilfeausschuss werden alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Potsdamer Kinder- und Jugendhilfe besprochen und entschieden, von Kinderbetreuungs- sowie Kinder- und Jugendfreizeitmöglichkeiten über Straßen- und Schulsozialarbeit bis zur Suchtprävention und weiteren Beratungs- und Unterstützungsangeboten für junge Menschen. Wenn Du Interesse hast, dieses Amt eine Zeit lang zu übernehmen, melde Dich im Kinder- und Jugendbüro Potsdam (Stadtjugendring Potsdam e.V.)!
Auch der Ausschuss für Bildung und Sport ist sehr interessant für junge Menschen. Wie auch im JHA ist hier u.a. der Kreisschülerrat Potsdam (KSR) regulär mit einem beratenden Mitglied vertreten. Mehr zum KSR unter: https://sjr-potsdam.de/kinder-und-jugendburo/themen/schuelervertretung/kreisschuelerrat-potsdam#k
Folgende Ausschüsse der SVV gibt es:
Hier noch mal eine Zusammenfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) besteht aus 56 Stadtverordneten. Stadtverordnete arbeiten ehrenamtlich. Die SVV hat einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil. Es gibt eine Übertragung der SVV via Live-Stream auf Potsdam.de
Mehr Infos unter: Ratsinformationssystem
Seit 2003 gehören die 9 Ortsteile Eiche, Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Grube, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren zur Landeshauptstadt Potsdam. Damit die Interessen dieser Potsdamer*innen nicht zu kurz kommen, gibt es in den Ortsteilen zusätzlich sogenannte Ortsbeiräte.
Die Größe der Ortsbeiräte richtet sich nach der Einwohner*innenzahl der jeweiligen Ortsteile und reicht von 3 bis 9 Vertreter*innen. Aus ihrer Mitte wählen die Mitglieder des Ortsbeirats die oder den Ortsvorsteher*in, welche*r den Ortsteil gegenüber der Stadt Potsdam vertritt.
Die Ortsbeiräte entscheiden über Angelegenheiten, die unmittelbar den Ortsteil betreffen, beispielsweise wann welche Straßen, Wege und Plätze ausgebaut und gestaltet werden.
Die Ortsbeiräte haben gegenüber der SVV ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht, d.h. sie müssen vor der Stadtverordnetenversammlung oder dem Hauptausschuss angehört werden, wenn dort etwas entschieden wird, was unmittelbar ihren Ortsteil betrifft.
Die Mitglieder der Ortsbeiräte arbeiten ebenfalls ehrenamtlich.
Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung hat zum Thema Kommunalwahlen in Brandenburg 2024 eine umfangreiche Broschüre veröffentlicht.
HIER könnt Ihr sie Euch anschauen.
In der Galerie findet Ihr schon ein paar Infos.