Jede*r Wähler*in ab 16 Jahren hat bei den Landtagswahlen Zwei Stimmen und darf folglich auch Zwei Kreuze auf den Stimmzettel setzen. Du vergibst bei dieser Wahl eine ERSTSTIMME (Kandidat*in) und eine ZWEITSTIMME (Partei).
Hier findest du die 3 Muster-Stimmzettel zur Landtagswahl.
Wo sich dein Wahllokal in Potsdam befindet, das steht auf der Wahlbenachrichtigung, die du per Post bekommst.
Für das Gebiet der Stadt Potsdam gibt es DREI Wahlkreise für die Landtagswahlen. Für die Wahl im Land Brandenburg findet in 44 Wahlkreisen statt. Es werden 88 Abgeordneten gewählt.
Potsdam I – Wahlkreis 21
Potsdam II – Wahlkreis 22
Potsdam III / Potsdam-Mittelmark III – Wahlkreis 19
Stand der Verwaltungsgrenzen: 01.01.2024 – GeoBasis-DE/LGB 2024
HIER kannst du Dir die Wahlkreise für die Wahl in Brandenburg als PDF downloaden.
Mit der Erststimme wird eine der Direktkandidat*innen im Wahlkreis gewählt (Mehrheitswahlrecht). Diese sind auf der linken Seite des Stimmzettels abgedruckt. Gewählt ist die Person, die die meisten Stimmen erhält. Sie zieht nach der Wahl direkt in den Landtag ein. Auf diese Weise werden 44 der Sitze im Landtag vergeben.
Für das politische Kräfteverhältnis im Landtag ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend. Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Diese Landesliste ist auf der rechten Seite der Stimmzettel für die Landtagswahl abgedruckt. Durch das System des Verhältniswahlrechts wird es den Parteien ermöglicht, so viele Abgeordnete ins Parlament zu entsenden, wie es ihrem prozentualen Anteil an den abgegebenen Stimmen entspricht. Es kommen allerdings nur diejenigen Parteien zum Zuge, die mindestens 5 Prozent der landesweit abgegebenen Zweitstimmen oder aber mindestens ein Wahlkreismandat erringen.