Wie kannst Du Dich noch engagieren?
Die Abgabe Deiner Stimme z.B. bei der Kommunalwahl ist nur eine Möglichkeit, Dich direkt in die Stadtpolitik einzubringen und mitzubestimmen, was in Deiner Kommune passiert.
Aber was sind Deine MÖGLICHKEITEN & RECHTE darüber hinaus, Deiner Stimme Gehör zu verschaffen und Dich für Deine und die Interessen anderer junger Menschen einzusetzen?
Du kannst Einfluss auf die Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung nehmen!
A) Einwohneranträge
Jede*r Einwohner*in ab 16 Jahren hat das Recht zu beantragen, dass die Stadtverordnetenversammlung (SVV) über eine bestimmte Angelegenheit, die Deine Stadt betrifft, berät. Die SVV muss sich dann in ihrer nächsten Sitzung mit der Angelegenheit beschäftigen. Das klingt soweit ganz spannend, es gibt dabei aber auch einiges zu beachten:
Ein Einwohnerantrag muss schriftlich eingereicht werden und von mindestens 3 % der Antragsberechtigten (das sind alle Einwohner*innen Potsdams ab 16 Jahren) unterschrieben sein. Das heißt, für einen Einwohnerantrag müssen derzeit ungefähr 5155 Unterschriften gesammelt werden.
Dieses Recht steht in der Brandenburgischen Kommunalverfassung (§ 14 BbgKVerf).
B) Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Über eine Angelegenheit, die in der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung (SVV) liegt, können die Bürger*innen Potsdams einen Bürgerentscheid beantragen (das nennt sich dann Bürgerbegehren). Durch einen Bürgerentscheid haben die Bürger*innen Potsdams die Möglichkeit über eine Frage abzustimmen. Dazu musst Du u.a. den Kreiswahlleiter informieren und Unterschriften-listen erstellen, welche mindestens 10 % Unterzeichnungen der Potsdamer*innen (das sind ca. 17.180) aufzeigt. War der Bürgerentscheid erfolgreich, ist der Beschluss auch bindend. Das heißt: Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die gleiche rechtliche Verbindlichkeit wie ein Beschluss der SVV!
Dieses Recht steht in der Brandenburgischen Kommunalverfassung (§15 BbgKVerf).
C) Petitionsrecht
Du hast – wie jede*r andere auch – das Recht, Dich mit Vorschlägen, Hinweisen und/oder Beschwerden einzeln oder zusammen mit anderen an die Stadtverordnetenversammlung (SVV) oder an die bzw. den Oberbürgermeister*in zu wenden. Die SVV oder die bzw. der Oberbürgermeister*in muss dann innerhalb von 4 Wochen über die Angelegenheit berichten.
Dieses Recht steht in der Brandenburgischen Kommunalverfassung (§16 BbgKVerf).
D) Einwohnerfragestunde
Die Einwohnerfragestunde ist fester Bestandteil der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (SVV) und findet einmal im Vierteljahr statt. In der Regel wird die Fragestunde jedes Quartal d.h. im März, Juni, September und Dezember durchgeführt. Die Fragen, Anregungen oder Vorschläge kann jede*r Potsdamer*in an die SVV stellen, müssen jedoch zuvor schriftlich bis spätestens 10 Tage vor der Sitzung im Büro der SVV im Rathaus eingereicht werden.
Dieses Recht steht im §4 der Hauptsatzung von Potsdam. Dort kannst Du es nachlesen:
Du kannst Dich darüber hinaus in verschiedenen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen in Deiner Stadt engagieren!
In der Schule, z. B.:
In Parteien, z. B.:
In Gremien, z. B.:
In Vereinen und Jugendverbänden, z.B.:
Oder auch:
Bei Fragen und für Kontakte kannst Du Dich gern an uns wenden!