Das Europäische Parlament ist das Gesetzgebungsorgan der EU. Es wird alle fünf Jahre direkt von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern gewählt.
705 gewählte Männer und Frauen entscheiden in Straßburg für die Bürger*innen der EU. Gemeinsam mit den Ratsmitgliedern verfassen und beschließen sie neue Gesetze und treffen viele wichtige Entscheidungen. Sie stimmen der Unterzeichnung internationaler Verträge zu und passen auf, dass die Mitarbeiter*innen der Europäischen Kommission sich an die Regeln halten.
Gesetzgebung: verabschiedet EU-Rechtsvorschriften
Haushalt: stellt den Finanzhaushaltsplan der EU auf
Aufsicht und Kontrolle: übt gegenüber allen EU-Organen eine demokratische Kontrolle aus
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