Am 01. September 2019 wurde das Landesparlament bzw. der 7. Landtag Brandenburg neu gewählt. Er wird für 5 Jahre gewählt und besteht zumeist aus 88 Abgeordneten. Das Land Brandenburg ist in 44 Wahlkreise eingeteilt.
Die Aufgaben des Landtages findest Du hier.
Der aktuelle 7. Brandenburger Landtag konstituierte sich am 25. September 2019. Ihm gehören sechs Fraktionen an:
Wer ist bei der Landtagswahl 2019 in Brandenburg wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die in Brandenburg leben und seit mindestens einem Monat ihren ständigen Wohnsitz in Brandenburg haben. Das sind rund 2,1 Millionen Menschen.
Das Wahlalter liegt bei der Landtagswahl in Brandenburg bei 16 Jahren. Das bedeutet, Personen mit einem Geburtsdatum nach dem 1. September 2003, dürfen an der Wahl teilnehmen. In diesem Jahr werden rund 120.000 junge Menschen aus Brandenburg erstmals ihre Stimme abgeben dürfen.
Wie wird gewählt?
Jede*r Wähler*in hat bei der Landtagswahl zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Erststimme
Mit der Erststimme wählt man die Kandidatin oder den Kandidaten aus seinem Wahlkreis. Die/der Bewerber*in aus dem Wahlkreis, welche*r die meisten Stimmen bekommt, zieht direkt in den Landtag von Brandenburg ein. Da es in Brandenburg 44 Wahlkreise gibt, werden also 44 Politiker*innen direkt gewählt.
Zweitstimme
Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die politische Zusammensetzung des Landtages. Sie wird für die Landeslisten der Parteien und politischen Vereinigungen vergeben.