In Deinem Briefkasten findest Du einige Wochen vor jeder Wahl einen Wahlbenachrichtigungsschein. Darauf steht in welches Wahllokal Du gehen kannst. Nimm zur Wahl Deine Wahlbenachrichtigungskarte und Deinen Personalausweis mit.
Briefwahl
Wenn Du schon jetzt weißt, dass Du es am Wahltag nicht ins Wahllokal schaffst, kannst Du auch per Brief wählen. Auf Deinem Wahlberechtigungsschein findest Du genau erklärt, wie das mit der Briefwahl funktioniert. Wenn Du per Brief wählen möchtest, musst Du Deine Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl mit dem Wahlberechtigungsschein beim Wahlbüro anfordern. Den ausgefüllten Stimmzettel sendest Du an das angegebene Briefwahllokal.
Das Video ist zwar schon von der Kommunalwahl 2014, erklärt Dir aber trotzdem gut, wie die Briefwahl funktioniert:
Wahlgrundsätze
Bei allen Wahlen gelten fünf wichtige demokratische Grundsätze. Die Wahl ist:
Allgemein
Jede*r hat das gleiche Recht, ihre bzw. seine Stimme abzugeben – unabhängig von Geschlecht oder Konfession.
Frei
Es kann Dich keiner zwingen, eine bestimmte Partei oder einen speziellen Kandidaten oder Kandidatin zu wählen – das entscheidest Du ganz allein. Deine Wahlentscheidung wird nicht kontrolliert. Außerdem bestimmst Du selbst, ob Du wählen gehst oder nicht.
Geheim
Was Du wählst, musst Du keinem erzählen.
Unmittelbar
Du wählst die Vertreter*innen des Parlaments direkt. Es gibt keine Zwischeninstanz, wie z.B. Wahlmänner.
Gleich
Jede Stimme hat das gleiche Gewicht.