Die Wahl erfolgt direkt durch die Bürger*innen von Potsdam. Es gilt das Prinzip der Mehrheitswahl. Gewählt ist, wer:
Wenn das niemand schafft, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerber*innen mit den höchsten Stimmenzahlen.
Du darfst wählen, wenn du:
Jede*r Wähler*in ab 16 Jahren hat bei der Wahl eine Stimme.
Ab dem 11. August 2025 bekommst du deine Wahlbenachrichtigung per Post. Dort steht:
Zur Wahl brauchst du einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass).
Die Wahlbenachrichtigung ist hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.
Bald siehst du HIER, wie der Stimmzettel aussehen wird.
Auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag für die Briefwahl. Du kannst ihn:
Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ab dem 11. August 2025 kannst du auch ein Online-Formular für die Briefwahl nutzen (bis spätestens den 16. September 2025, 12:00 Uhr).
Ab dem 1. September 2025 kannst du deine Stimme auch direkt im Briefwahlbüro abgeben:
Verwaltungscampus, Hegelallee 6–10, Haus 1, Raum 405
Bitte bring deinen Ausweis und – wenn möglich – deine Wahlbenachrichtigung mit.