EUROPAWAHL EINFACH ERKLÄRT:
WAS IST DIE EUROPÄISCHE UNION (EU) ÜBERHAUPT?
In der EUROPÄISCHEN UNION (EU) haben sich 28 Länder zusammen geschlossen.
Sie verfolgen dieselben Ziele und haben die gleichen Interessen.
Die EU kümmert sich um viele Dinge. Sie hat besondere RECHTE und stellt REGELN auf, die für alle MITGLIEDSTAATEN gelten.
Bei verschiedenen Ländern und so vielen Menschen ist das natürlich nicht immer leicht. Darum gibt es für eine große
LÄNDERGEMEINSCHAFT wie die Europäische Union bestimmte Einrichtungen, die die REGELN FESTLEGEN und darauf achten, dass sie eingehalten werden:
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION
Die Mitarbeiter*innen der Europäischen Kommission arbeiten in Brüssel. Sie erarbeiten die Regeln und schlagen Gesetze vor, über die das Europäische Parlament und der Rat dann entscheiden. Außerdem achten sie darauf, dass diese Regeln auch eingehalten werden. Sie vertreten dabei die Interessen der EU als Ganzes.
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
751 gewählte Männer und Frauen entscheiden in Straßburg für die Bürger*innen der EU. Gemeinsam mit den Ratsmitgliedern verfassen und beschließen sie neue Gesetze und treffen viele wichtige Entscheidungen. Sie stimmen der Unterzeichnung internationaler Verträge zu und passen auf, dass die Mitarbeiter der Europäischen Kommission sich an die Regeln halten.
Dieses Gremium wählst Du übrigens bei der Europawahl!
DER RAT DER EU
Im Rat kommen Minister*innen aus allen Mitgliedsstaaten zusammen. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament bestimmen die Minister*innen, wie viel Geld die Europäische Union ausgeben darf. Sie beschließen mit dem Europäischen Parlament neue EU-Gesetze und schließen für die EU Verträge mit Nicht-EU-Ländern oder internationalen Organisationen ab.
DER GERICHTSHOF DER EU
Die Richter*innen des Gerichtshofes der Europäischen Union in Luxemburg sorgen dafür, dass die Rechtsvorschriften und Gesetze der Europäischen Union in allen Mitgliedsstaaten richtig angewendet und befolgt werden.