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Wie wähle ich?

Das Wahlsystem

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl.

Wer darf den Bundestag wählen?

Du darfst den Bundestag wählen, wenn Du

  • mindestens 18 Jahre alt bist,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit hast, also Deutsche*r bist und einen deutschen Personalausweis hast und
  • mindestens 3 Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in Deutschland hast.
    Dein Wohnsitz ist da, wo Du beim Bürgeramt gemeldet bist.
    Für Deutsche, die immer im Ausland leben, gibt es besondere Regeln.

Wenn Du wahlberechtigt bist, stehst Du im Wählerverzeichnis. Eine Person darf bei einer Bundestagswahl nur einmal wählen.

Wie viele Stimmen habe ich bei der Bundestagswahl?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl ZWEI STIMMEN:

Mit der ERSTSTIMME wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Die Kandidierenden für den Wahlkreis 61  (Potsdam - Potsdam Mittelmark II - Teltow-Fläming II) findest Du hier.

Mit der ZWEITSTIMME, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Wahlkreise

Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Auf das Land Brandenburg entfallen zehn Bundestagswahlkreise. Dabei handelt es sich um die Wahlkreise 56 bis 65. Potsdam gehört zum Wahlkreis 61 (zusammen mit Teilen von Potsdam Mittelmark und Teltow-Fläming).

Stimmzettel

Hier siehst Du den Muster-Stimmzettel für den Wahlkreis 61. Es stehen 17 Direktkandidat*innen für Deine Erststimme (Wahlkreisabgeordnete*r) und 19 Parteien für Deine Zweitstimme (Partei / Landesliste) zur Wahl.

Muster-Stimmzettel_BTW2021_WK61Herunterladen

Die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien auf den Stimmzetteln richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an.

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk seines Wahlkreises wählen.

Mehr Infos zur Briefwahl findest Du hier.

Was passiert eigentlich mit meinem roten Wahlbrief bei der Briefwahl?

Mehr ...

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